Ob alt oder jung, krank oder gesund: Jeder kann mit dem Betreuungsrecht in Kontakt kommen, sei es als Betroffener, als Angehöriger oder als Bevollmächtigter.
Haben Sie Fragen rund um das Thema Vorsorge und Betreuung?
Möchten Sie mehr über die Möglichkeiten einer Vorsorge oder Betreuung erfahren?
Oder benötigen Sie Rat in einer bereits bestehenden Betreuungssituation?
Ich berate Sie gerne, bei Ihnen Zuhause oder in meiner Kanzlei.
Für eine Erstberatung in Vorsorge- und Betreuungsangelegenheiten berechne ich lediglich eine Erstberatungsgebühr nach § 34 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Höhe von 190,00 € netto.
In allen anderen Angelegenheiten biete ich Ihnen eine individuelle Kostenplanung an. Ob für Sie die Vereinbarung einer Pauschalvergütung, eines Stundenhonorars oder die Abrechnung nach einem Streitwert / Gegenstandswert im Sinne des RVG die für Sie sinnvollste Lösung darstellt, erarbeiten wir gemeinsam und für Sie transparent und kalkulierbar.
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer Sie vertreten darf, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, Ihre eigenen Entscheidungen zu treffen oder rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben.
Mit einer Vorsorgevollmacht vermeiden Sie eine gerichtliche Betreuung. Sie haben die Möglichkeit, den Menschen Ihres Vertrauens mit einer Vollmacht bezogen auf Ihre verschiedenen Lebensbereiche auszustatten.
Hier stellen sich viele Fragen, die im Rahmen der Gestaltung einer Vorsorgevollmacht berücksichtigt werden sollten. Daher empfehle ich stets eine individuelle Vorsorgevollmacht und rate ab von den vorformulierten Standardvollmachten, die man allerorts erhalten kann.
Ich berate Sie diesbezüglich gerne und gestalte Ihre persönliche Vorsorgevollmacht oder überprüfe eine bereits vorhandene Vorsorgevollmacht.
Für eine Erstberatung in Vorsorgeangelegenheiten berechne ich eine Erstberatungsgebühr nach § 34 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Höhe von 190,00 € netto. Die detaillierten Leistungen erläutere ich Ihnen gerne in einem Gespräch.
Mit einer Patientenverfügung regeln Sie, wie Sie im Falle einer schweren Erkrankung oder am Ende Ihres Lebens medizinisch versorgt werden wollen und welche konkreten medizinischen Maßnahmen im Ernstfall ergriffen werden sollen. In diesem Zusammenhang stellen sich einige Fragen, etwa ob Sie lebensverlängernde Maßnahmen wünschen oder nicht?
Zusammen mit der Vorsorgevollmacht können Sie sich hier konkret an Ihren Wünschen orientiert absichern.
Ich berate Sie gerne und gestalte mit Ihnen zusammen eine Patientenverfügung unter Berücksichtigung Ihrer ganz persönlichen Lebenssituation, in der Ihr Wille rechtsverbindlich und unmissverständlich zum Ausdruck gebracht werden kann.
Für eine Erstberatung berechne ich eine Erstberatungsgebühr nach § 34 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Höhe von 190,00 € netto.
Die detaillierten Leistungen erläutere ich Ihnen gerne in einem Gespräch.
Als Berufsbetreuerin übernehme ich selbst auch rechtliche und persönliche Betreuungen. Ich biete sowohl die umfassende rechtliche Betreuung Ihrer Gesundheits-, Vermögens-, Wohnungs- oder Behördenangelegenheiten als auch die gesetzliche Betreuung einzelner Aufgabenbereiche.
Im Bedarfsfall vertrete ich Sie gerichtlich und außergerichtlich.
In diesem Zusammenhang sind mir neben dem regelmäßigen persönlichen Kontakt zum Betroffenen auch der Austausch mit den Angehörigen, Vertrauten, Ärzten oder Pflegeeinrichtungen sehr wichtig.
Ich gebe Ihnen in einem Erstgespräch die Möglichkeit, zu entscheiden, ob „die Chemie stimmt“ und ich als gesetzliche Betreuerin in Betracht komme.
Die Kosten einer rechtlichen Betreuung richten sich nach dem VBVG (Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern).
Sprechen Sie mich an, ich erläutere Ihnen gerne die zu erwartenden Kosten.
In vielen gerichtlichen Betreuungsverfahren bedürfen bestimmte Handlungen eines Betreuers oder eines Bevollmächtigten der Genehmigung durch das Betreuungsgericht. So müssen Betreuer oder Bevollmächtigte beispielsweise freiheitsentziehende Maßnahmen durch das Betreuungsgericht genehmigen lassen. Auch die Kündigung der Wohnung bedarf einer Genehmigung durch das Betreuungsgericht. In allen diesen Fällen bestellt das Betreuungsgericht (Amtsgericht) für den Betroffenen einen Verfahrenspfleger.
Als zertifizierte Verfahrenspflegerin nach dem Werdenfelser Weg trete ich u.a. in Genehmigungsverfahren freiheitsbeschränkender oder freiheitsentziehender Maßnahmen bei pflegebedürftigen Menschen wie z.B. bei Fixierungen, Bettgitter, Bauchgurt oder anderen Maßnahmen für deren Rechte und Interessen ein. Hier ist es mein oberstes Ziel, derartige Maßnahmen zu verhindern und im Sinne des Betroffenen für mildere Alternativen bzw. weniger belastende Maßnahmen einzustehen.